Solidarität und Selbsthilfe – Jüdische Wohltätigkeits- und Bildungsvereine im 19. Jahrhundert

»Es wird als eine schöne Eigentümlichkeit unserer Zeit gerühmt, daß der Gedanke der Vereinigung (Association) in ihr lebendig ist, daß für alle weitergehenden Zwecke Vereine gebildet werden. Im Judentume ist dies etwas ganz Altes, das seit Jahrhunderten vielfach gepflegt worden, und in allen Gemeinden haben zu jeder Zeit Chebroth zu allen wohltätigen Zwecken bestanden.«1

Der Rabbiner, Forscher und Publizist Ludwig Philippson gab dies seinen Konfirmandinnen und Konfirmanden mit auf den Weg, und vermutlich hatte er dabei auch noch vor Augen, wie einst für die Kinder armer Gemeindemitglieder die jüdische Freyschule Dessau, die er selbst besucht, und an deren Entwicklung sein Vater Moses mitgewirkt hatte, entstanden war. Sie war von einem kleinen Kreis Dessauer Juden gegründet worden, von jungen Männern, die im Jahr 1799, wie es Ludwigs Bruder Phöbus beschrieb, sich zu einer Gesellschaft vereinten: »Die Gesellschaftsmitglieder verpflichteten sich zu jährlichen Beiträgen, … die Haustöchter gaben ihre Ersparnisse vom Taschengelde, die Hausfrauen vom Nadelgelde her. Man ging sofort an’s Werk, … suchte die armen Jungen auf der Straße auf und brachte sie in ein gemiethetes Lehrzimmer.«2

Fragen jüdischer Wohlfahrt waren, mit aufklärerisch-orientierendem Impuls aufgeladen, schon den Dessauer Herausgebern der ersten deutschsprachigen (und in lateinischen Lettern gedruckten) jüdischen Zeitschrift von Beginn ihres Erscheinens an eine Nachricht wert. So berichtete der Sulamith 1806 von dem »braven B. M. Cohn«, der Berliner Verarmte diskret unterstützte, indem er »Collecten« für sie veranstaltete. Und von den Altonaer Sefarden wusste man:

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»Die Brüderschaft der portugiesischen Nation zu Altona, Namens Malbisch Aramim, (zur Bekleidung der Nackenden), hat sich von einem sehr geringen Anfange in wenig Jahren zu einer für viele ihrer Glaubensgenossen erfreulichen Hilfsfähigkeit emporgearbeitet.« Sie hatte ganz klein angefangen, so wird es geschildert, mit Stecknadeln, die Kinder gesammelt und für wohltätige Zwecke veräußert hatten. Aus dem Erlös hatte man einige Hemden für Arme beschaffen können, und »die Freude der Geber und Empfänger über diese Verwendung schaffte der Kasse immer mehr Wohlthäter. Kurz, die zusammengebrachte Summe wuchs bald so ansehnlich, daß sie einer eigenen Verwaltung bedurfte. Die Theilnehmer vereinigten sich in eine Brüderschaft … Es wurden drei Vorsteher gewählt, und seit einigen Jahren jährlich schon einige neunzig Hemden an dürftige Glaubensgenossen ausgetheilt.«3

Jüdische Wohlfahrt war nicht an institutionalisierte Formen gebunden, aber dieses Beispiel führt uns vor Augen, wie eine spontane Initiative zur formalisierten Hilfe im Rahmen eines Vereins sich weiter entwickelte. Für das 19. Jahrhundert wurde die Institution des Vereins zur bestimmenden Formation jüdischer Wohlfahrt. 1905 zählte man in Deutschland die bemerkenswerte Anzahl von ungefähr 5.000 jüdischen Vereinen,4 manche hatten zehn, manche zehntausende Mitglieder. So kam also rechnerisch ein Verein auf 120 Juden, Säuglinge und Greise mitgezählt. Manche blickten auf eine jahrhundertealte Geschichte zurück, die meisten waren im 19. Jahrhundert gegründet worden. Ein großer Teil dieser Vereine wird sich in der einen oder anderen Form der Wohltätigkeit gewidmet haben. Bernhard Breslauer ermittelt 1908 ihre Zahl mit ca. 3.000.5

Wohltätigkeit wurde gelebt und natürlich auch gelehrt: So fährt Philippson im eingangs gebrachten Zitat mit einem Plädoyer an seine Schüler und Schülerinnen für das Engagement in wohltätigen Vereinen fort: »Solchen beizutreten mußt Du stets bereitwillig sein, sobald Du den Zweck für edel und die Einrichtung für dem Zwecke nur irgend entsprechend erkannt hast.« Wobei Philippson die aktive Teilnahme und ein lebendiges und beherztes Mitwirken an dem Erreichen der Vereinszwecke als selbstverständlich voraussetzte.6

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Mildtätigkeit

Wird sie auch als »Herzensangelegenheit« empfohlen und geschätzt, mit dem Begriff der Nächstenliebe allein lässt sich jüdische Wohlfahrt nicht angemessen und ausreichend erfassen: denn es »wird das Hingeben von seinem eignen Besitz zum Vortheil des Dürftigen nicht als Ausfluß des guten Herzens allein hingestellt, sondern als Pflicht, als Nothwendigkeit; die mosaische Institution giebt Gesetze, was dem Bedürftigen gegeben werden soll, und es übertritt daher ein Gesetz, wer die Hülfe nicht leistet«.7

Dieser Auffassung von Gerechtigkeit (Zedaka) insbesondere dem Armen gegenüber, und der Mildtätigkeit (Gemilut chessed) den Schwachen und Hilfebedürftigen gegenüber, entsprangen die zahlreichen Formen jüdischer Wohlfahrtsvereine mit zuweilen recht breit und allgemein angelegtem Ziel der Unterstützung Hilfsbedürftiger, und oft jedoch auch mit einem sehr speziell deklarierten Wirkungsfeld. Manchmal als Hauptzweck, nicht selten aber auch als Nebenzweck der Vereine finden wir weitere Eigenschaften, Formen solidarischer Hilfe basierend auf gegenseitigem Einstehen der Mitglieder füreinander, finden vorbeugendes Handeln, und insbesondere die Betonung des Prinzips von Hilfe zur Selbsthilfe.

Die Tätigkeit vieler Vereine verweist zunächst auf ihre traditionelle Fundierung durch Gebote in den Gesetzbüchern. Sie widmeten sich der Krankenpflege- und dem Beerdigungswesen, der Waisenpflege, dem weiten Feld der Armenversorgung durch Sammlungen und Ausgabe von Almosen, der Unterstützung bedürftiger Durchreisender, der Versorgung mit Nahrungsmitteln und Bekleidung, der Ausstattung armer Bräute, der Unterstützung verschämter Arme. Die Institution der Armenbüchse pflegte man in vielen Vereinen ganz unabhängig von ihrem eigentlichen Vereinszweck.8 Der Unterstützung Bedürftiger kommt im Judentum zentrale Stellung zu: »Noch bevor ein Ort zur Anbetung des Einigen eingerichtet wurde, mußte eine Gemeinde eine Gemilath-Chassadim-Anstalt und eine Talmud-Tora haben; so halten es die Juden noch heute, wenn sie in den Savannen Amerika’s oder in den Steppen Australien’s eine neue Gemeinde gründen.«9

Zu den typischen Vereinsformen gehört an erster Stelle die Chewra Kaddischa (»Heilige Bruderschaft«), der Krankenpflege- und Beerdigungsverein, der für Krankenbesuch und -pflege sowie für die jüdisch-rituelle Bestattung Verstorbener sorgte. Auf das 19. Jahrhundert bezogen, gab es zahlreiche dieser Chewras, die schon im 18. oder gar im 17. Jahrhundert gegründet worden waren. Häufiger

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jedoch sind die seinerzeit existierenden erst im 19. Jahrhundert entstanden. Sofern es keinen, heute nicht mehr bekannten Vorgänger-Verein gab, muss in älteren Gemeinden zuvor diese selbst die essentielle Funktion der Chewra Kaddischa wahrgenommen haben. Zuweilen hieß eine Vereinigung, die entsprechende Aufgaben zumindest auch übernahm, einfach nur anders, wie etwa »Wohltätiger Verein«, »Gesellschaft der Brüder«, oder »der Freunde«. Die Chewra wurde entweder nur für ihre Mitglieder tätig, oder, was häufiger der Fall war, für die Mitglieder der ganzen Gemeinde. Sie ist diejenige wohltätige Vereinigung, die am stärksten religiös formiert war; eine Gesellschaft von Männern.

Wohlfahrt Männersache? Die Frauenvereine

So wurden Pflichten, die nicht von den Mitgliedern der Chewra Kaddischa selbst übernommen werden konnten, etwa bei weiblichen Kranken oder Verstorbenen, an Frauen delegiert, durchaus auch als bezahlte Dienstleistung. In Thorn regelte man diesen Zusammenhang wie folgt: »Diejenigen Frauen, welche die thätigen Leistungen bei Krankheits- oder Sterbefällen weiblicher Personen übernehmen wollen, können nach Ermessen des Vorstandes als außerordentliche Mitglieder ernannt werden, die unter sich eine Vorsteherin ernennen, stehen jedoch unter der Leitung des Kranken- und Leichenbestattungs-Vorstehers.«10 Dass Frauen sich selbst in einer in einer Chewra (Frauenverein) organisierten, ist ein Phänomen, das viel später als die Männer-Chewra, in der Regel erst in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts zu beobachten ist.

Auf der Basis des Statistischen Jahrbuchs des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes und ihrer eigenen jahrzehntelangen Arbeit berichtet Lina Morgenstern für das Jahr 1892 von zahlreichen jüdischen Frauenvereinen, die sich der Wohlfahrt widmeten, der »Linderung der Not in Deutschland«, wie sie es überschrieb. Es dürften geschätzt ca. 700 gewesen sein, von denen sie Kenntnis hatte, wobei sie sinnvoller Weise wohl Einrichtungen mit nicht ausschließlicher, aber nennenswerter Beteiligung von Frauen mitzählte. Die Frauenvereine widmeten sich sozialen Problemlagen wie der »Unterstützung Armer, Kranker und unbemittelter Wöchnerinnen, Erziehung und Bekleidung von Waisen und notleidenden Kindern, Ausstattung armer Bräute und Beerdigung Armer auf Vereinskosten, Erziehung und Fortbildung junger Mädchen für einen Erwerbsberuf.«11

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Sie firmierten meist einfach als (israelitischer) Frauenverein, hier und da gab es aber auch speziellere Namen, wie etwa Gesellschaft der Damen, Frauenhilfsverein oder Frauenverein Gemilus Chassidim (Friedberg). In großen Gemeinden gab es feinere Ausdifferenzierungen: in Berlin etwa gab es u.a. den Frauenhilfsverein zur Unterstützung der aus Rußland vertriebenen Juden sowie den Frauenverein für Chanuka-Bescherung, der Kleidung und Lebensmittel an bedürftige Kommunalschulkinder verteilte. In Frankfurt wirkte u.a. der Frauenverein für fremde israelitische Kranke und in Hamburg gab es den Verein von 1871 zur Verteilung von Lebensmitteln, der Kartoffeln für den Winter an verschämte israelitische Arme ausgab.

Funktional betrachtet, war der Frauenverein einerseits die im 19. Jahrhundert entstehende Frauenchewra, das Pendant zur Chewra Kaddischa der Männer, aber von Frauen für Frauen. Neben dem Begriff »Frauenchewra« (Beckum, Gelsenkirchen, Hattingen, Bergheim, Bückeburg) finden wir hier auch den Frauenwohltätigkeits- und Beerdigungsverein (Rendsburg), den Frauenkranken- und Beerdigungsverein (Segeberg), den Weiblichen Kranken- und Beerdigungsverein, den Frauen-Krankenverein (Homburg, Sulzdorf) oder den Beerdigungsverein für Frauen.

Andererseits gab es Frauen-Wohlfahrtsvereine, die sich dem ganzen Spektrum jüdischer Wohltätigkeit widmeten, oder aber sich auf die besonderen Problemlagen von Mädchen und Frauen konzentrierten, Witwen, Wöchnerinnen, Aussteuerbeschaffung. Bei näherem Hinsehen ging es fast immer um Armut und deren Vermeidung, um die Beschaffung des Lebensnotwendigsten, zuweilen auch Brennmaterial für den Winter. In Haigerloch arbeitete ein Frauenverein, der neben anderem auch die Ausstattung von Auswanderern bezweckte. Weiteren Aufgaben widmeten sich die Frauenkranken-Kassen in Frankfurt, Gedern oder Bockenheim (gegründet 1888), Witwen-Kassen oder Frauen(hilfs)kassen (Steinfurth, Weissenburg). Sie werden zumindest teilweise solidarische Selbsthilfevereine gewesen sein. Nicht selten gab es neben dem Frauen- auch noch einen Mädchenverein (oder »Jungfrauenverein«) wie in Neustadt-Goedenz, und ohnehin gab es mancherorts zwei Vereine: in Krefeld den alten und den neuen Frauenverein, in Fürth die Aussteueranstalt für Mädchen und eine zweite für »vaterlose Mädchen«, in Worms neben dem Frauen-Verein noch einen Witwen-Verein und in Delme den »Ersten« und den »Zweiten« Frauenverein.

Folgt man weitgehend Lina Morgensterns Kompendium, dann fällt die Gründung eines Frauenvereins eher in die zweite als in die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts. Der Homburger Frauen-Krankenverein (Chewra) von 1787 scheint eine Ausnahme zu sein, gemeinsam mit dem Verein in Graetz (gegründet »vor mehr als hundert Jahren«). Selten frühe Gründungen gab es noch in Floss (1814), Cassel (1817, »Schwesternbund« für Berufsausbildung armer Mädchen), München (1820), Schildberg 1834 oder Tilsit (1837). Angeregt wurde die Gründung eines Frauenvereins oft durch den Gemeinderabbiner (Wolf Meisel in Stettin, Isaac Marcus Jost in Frankfurt), und seine Frau übernahm die Leitung (Moses Blumenfeld in Essen, Abraham Wedell in Düsseldorf), wenn er nicht gleich selbst Vorsitzender wurde. Überhaupt kam es vor, dass in einem ansonsten nur von weiblichen Mitgliedern getragenen Verein Männer im Vorstand waren, insbesondere wenn es sich um einen Trägerverein eines Instituts, eines Mädchenheims oder einer Industrieschule etwa handelte.

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Solidarität und Vorsorge

Unabhängig vom eigentlichen wohltätigen Vereinszweck finden wir bei vielen Vereinen darüber hinausgehende, dem Solidarprinzip entsprechende Regelungen. Das trifft zu auf die schon besprochenen Männer- und Frauenchewras, sofern sie nur für ihre Mitglieder wirkten. Dass zunächst die Familie die selbstverständliche, aber oft auch unausgesprochene Form sozialer Absicherung war, führen uns die Gründungsstatuten des 1814/15 in Berlin gegründeten Brüdervereins vor Augen, der eben genau dort einspringen wollte, wo die Familie nicht erreichbar war,: »Der Verein … zielt doch hauptsächlich dahin, für außerhalb geborene, und hier, fern von allen ihren Angehörigen, lebende Personen, ›als für Brüder eines Schicksals‹, eine Anstalt zu bilden, … in welcher die Mitglieder in jedem Verhältnisse ihres Lebens brüderliche, bethätigte Teilnahme und Unterstützung jeglicher Art finden, und sich überhaupt gegenseitig die Stelle ihrer redlichen entfernten Verwandten vertreten sollen«.12

Die Verwandten vertreten, der Name des »Brüder-Vereins« war also sehr sorgfältig gewählt. Man wollte den »ohne eigene Schuld untätig oder nahrungslos gewordenen Mitgliedern, sowohl durch Geldunterstützungen zur Wiederbelebung ihrer Tätigkeit, als durch Empfehlungen und Fürsprache, so wie den Kranken durch Theilnahme und Fürsorge jeder Art, aus allen Kräften zu Hülfe zu kommen.«13 Der Wirkungskreis erstreckte sich ausschließlich auf seine Mitglieder, beruhte also auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit.14 Zur Finanzierung erhob man ein Eintrittsgeld und monatliche Beiträge. Der Verein übernahm für seine Mitglieder die Funktion einer Kranken- und Erwerbslosenkasse, Unterstützungen wurden jedoch als Darlehen aufgefasst und waren vom Betreffenden, soweit und sobald er dazu imstande war, dem Verein zurück zu zahlen.15

Dem Solidarprinzip entsprechende Regelungen finden wir auch bei anderen Vereinen, indem ordentliche Vereinsmitglieder in der einen oder anderen Weise bevorzugt waren. Zinsfreie Darlehen und nicht rückzahlbare Unterstützungen des Thorner Wohltätigkeitsvereins oder der Gesellschaft der Freunde zu Märkisch Friedland wurden bei Bedarf mit höherer Summe und mit Vorrang an die eigenen Mitglieder vergeben, gleiches galt für die Mitglieder der Wohlthätigen Gesellschaft in Königsberg, die insbesondere die Ausbildung armer jüdischer Kinder förderte, indem sie sowohl Lehrlinge in Handwerk und Handel als auch

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deren schulisches Fortkommen unterstützte.16 Und der Unterstützungs-Verein für israelitische Ackerbau- und Handwerks-Lehrlinge in Bayern hatte noch den völlig anders gearteten »lokalwohltätigen Nebenzweck«, seine Mitglieder, so sie durch Unglücksfall in Not geraten waren und der Münchener Gemeinde angehörten, zu unterstützen.17

Das Helfen auf der Basis von Gegenseitigkeit war wiederum oft mit Regelungen eines gewissen sozialen Ausgleich verbunden, so waren etwa Mitgliedsbeiträge nach materieller Leistungsfähigkeit abgestuft. Und auch auf der Ausgabenseite gab es eine soziale Komponente: Die Statuten der Chewra Kaddischa in Neustad (a.W.) verpflichteten die Vereinsvorsteher, »verschiedene Arten ›Eingemachtes‹ für die Kranken anzufertigen und dasselbe den Reichen gegen Bezahlung und den Armen umsonst abzugeben«.18

Es ist naheliegend, dass solche solidarischen Organisationsformen einen gewissen Anreiz schafften, sich einem Verein anzuschließen. Die Mitgliedschaft war jedenfalls auch ein Ausdruck dafür, für sich und andere vorzusorgen. Dass aber ein Verein seine Leistungen nur auf seine Mitglieder beschränkte, scheint nicht dir Regel gewesen zu sein. Eine solche naheliegende Ausnahme war die 1859 gegründete Israelitische Kranken-Unterstützungs-Kasse zu Danzig. Ihre Mitglieder hatten einen Rechtsanspruch auf Leistungen: kostenlose Medikamente und Behandlung durch den eigenen Kassenarzt, finanzielle Unterstützung bei krankheitsbedingter zeitweiliger Erwerbsunfähigkeit bzw. der hinterbliebenen Witwen und minderjährigen Kinder bei Todesfall. Die Kasse galt später in rechtlicher Hinsicht als Krankenversicherungskasse‚ ihre Statuten wurden mehrfach auf der Grundlage des Gesetzes über private Versicherungsunternehmen revidiert.19 In einer größeren Gemeinde wie Danzig mit einem gut ausgebauten und ausdifferenzierten Wohlfahrtssystem konnte eine bürgerliche Mittelschicht in dieser Weise solidarische Vorsorge organisieren, für von Armut Betroffene gab es andere Instrumente.

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Vorbeugung und Hilfe zur Selbsthilfe

Im Kapitel über Mildtätigkeit seines Buches an seine Konfirmanden betont Philippson gerade den Aspekt der Selbsthilfe innerhalb der jüdischen Wohlfahrt: »das Wohltätigste ist, jemandem zu einer Tätigkeit, zu einer lohnenden Arbeit zu verhelfen. Schon an sich ist es überaus schwierig, durch Almosen soviel zu beschaffen, wie eine regelmäßige Tätigkeit zu erwerben vermag. Da, wo Arbeitskraft vorhanden, ist Almosen nur ein Verführungsmittel zum Müßiggang und entwürdigt. Darum erachten auch unsere Weisen ein Darlehen, mit dem der Bedürftige ein Gewerbe anfangen oder fortführen kann, für ein verdienstlicheres Werk als das Darreichen eines Almosens.« Nur wenig Mitleid für den, der »arbeiten kann und nicht will«, niemand aber sei »des tiefsten Mitgefühls würdiger, als jemand, der Befähigung besitzt, Verwendung sucht und sie nicht finden kann.«20

Auch Rabbiner Willstätter in Karlsruher stimmte darin ein, »daß es gewiß weit verdienstlicher ist, herabgekommenen oder in augenblickliche vorübergehende Noth gerathenen Mitmenschen in der Weise die Bruderhand zu bieten, daß sie wieder auf eigenen Füßen stehen und sich selbst wieder weiter helfen können, als wirklich Verarmte und Bedürftige durch milde Gaben zu unterstützen«. Und er war sich sicher, »wenn solche Darlei-Cassen bereits seit längerer Zeit mehr verbreitet in den Gemeinden Israels wären, hätte die Armuth nicht in so raschen Schritten überhand genommen«.21

Rabbiner Adolf Kurrein schließlich entwickelte dieses Prinzip aus seiner Erörterung der Bibel. »Wie der Arme durch das Einheimsen der Ackerecke, der Nachlese, der Beerenabfälle, des Vergessenen, das Gefühl des Besitzers bekam, so musste er dadurch zur Freude an der Arbeit und nicht zur Gewöhnung an mühelosem Almosennehmen erzogen werden. Der Arme, welcher ganz bestimmt weiß, welche Stücke des Ackers für ihn bestimmt sind, und zu welcher Zeit er davon Besitz ergreifen kann, muß mit eigener Hand die Saat ausreißen …, Ebenso mussten die Armen selbst die Nachlese auf dem Felde, auf dem Weinberge und auf der Pflanzung besorgen. Der Arme soll womöglich

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in seinem Berufe, in seiner Tätigkeit erhalten werden, soll nicht herauskommen, um sich nicht in den Bettel hinein zu gewöhnen. Deshalb soll der Mann, mit dem es immer abwärts zu gehen beginnt, gehalten, gestützt werden, damit er sich aufhelfe nicht rettungslos verloren gehe.«22 Um Almosen ging es hier also keineswegs, sondern darum, den Bedürftigen in die Lage zu versetzen, die Früchte seines Besitzes selbst zu ernten, sie sich selbst zu erarbeiten.

In solcher Weise sozialethisch fundiert, wundert es nicht, dass wir das Selbsthilfe-Prinzip als ganz praktische Facette jüdischer Wohlfahrt des 19. Jahrhunderts wiederfinden, als zumindest eine Eigenschaft des Vereinshandelns bei einer Vielzahl, ansonsten auch durchaus ganz unterschiedlicher Vereine, immer mit dem Ziel, die jeweilige, bedürftige Situtation der Geförderten zu überwinden. »Zur Wiederbelebung ihrer Tätigkeit« hatte das der oben erwähnte Brüderverein in Berlin genannt. Innerhalb dieser Zielvorstellungen bewegten sich auch Vereine wie der Israelitische Professionisten-Verein in Mainz mit dem Zweck, »diejenigen Söhne hiesiger, unbemittelter, israelitischer Bürger, welche sich der Erlernung eines Handwerkes widmen, darin nach Kräften zu unterstützen«.

Zu den Elementen der Unterstützung des Professionisten-Vereins gehörte die Zahlung des Lehrgeldes, die Ausstattung mit notwendigem Handwerkszeug und, bei besonderer Bedürftigkeit bzw. besonderes schwerem Handwerk, mit Kleidung. Zudem sorgte man »für den Unterricht der Lehrlinge in den zu ihrem Handwerke erforderlichen technischen Hilfswissenschaften«, und wenn sie auf Wanderschaft gingen, wurde ihnen »ein Zehrpfennig von fünf Gulden gereicht«.23

Die Unterstützung war ergebnisorientiert und auf Nachhaltigkeit hin konzipiert. »Fleiß, Geschicklichkeit und gutes Betragen« wurde durch »besondere Geschenke« belohnt, die allerdings nur aus zusätzlichen Einnahmen, sofern vorhanden, finanziert werden konnten. Seinen Meister ohne Zustimmung des Vorstandes zu wechseln führte zum Verlust der Unterstützung. Und wenn das Handwerk »böswilligerweise« verlassen wurde, nahm der Verein den Vater oder die Vormundschaft des Lehrlings in Anspruch wegen Ersatz aller erhaltenen Zuwendungen.

Laut Statut konnte der Verein den Lehrling verpflichten, »für die ihm gewährten Unterstützungen dereinst, wenn er sich als Meister etablirt hat, einem andern dürftigen Knaben, den ihm der Verein anweist, sein Handwerk unentgeltlich zu erlernen«.

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Diese Regelung ist bemerkenswert, war sie doch Teil einer zukunftsgerichteten, auf die Etablierung eines Netzwerkes ausgerichteten Strategie, die den massiven Restriktionen, auf die Juden trafen, wenn sie versuchten, sich in handwerklichen Berufen zu etablieren, Rechnung trug.24

In der Schrift über die Emanzipation der Juden in Anhalt-Dessau von Ludwig Horwitz finden wir etliche Hinweise auf die realen Widerstände, die sich ihnen in den Weg stellten, wenn Juden ein Handwerk anstrebten. So wollte eine Witwe in Dessau ihren Sohn das Buchbinder-Handwerk erlernen lassen, »damit er einst auf ehrliche Weise durch Arbeitsamkeit sich anständig sein Brot erwerbe, und ihr im Alter eine Stütze werde«. Die nötigen Mittel für die Lehre stellte der Dessauer jüdische Humanitäts-Verein bereit. Doch offensichtlich stellte sich die zuständige Innung quer, sonst hätte Sara Kauffmann nicht bei Herzog Leopold vorstellig werden müssen. Schließlich wies der Herzog die Buchbinder-Innung an, »diesen Burschen vorschriftsmäßig aufzudingen« – wenn ein Lehrmeister gefunden sei.25 Festzuhalten bleibt, dass Sara Kauffmann sich in ihrer Argumentation nicht nur auf das Auskommen ihres Sohnes bezog, sondern dies auch als unentbehrlich für ihre eigene Altersvorsorge darstellte.

Dass es in Fragen der Berufswahl ernste Schwierigkeiten gab, entnehmen wir auch den Vorschlägen, die die Dessauer Gemeindevorsteher mehrfach den Verantwortlichen unterbreiteten: Sie hatten schon 1812, um Hinweise gefragt, mit welchen Mitteln »ihre bürgerliche Stellung verbessert« werden könne, diesen Aspekt zur Sprache gebracht: »Die Freiheit, die Kinder bürgerliche Gewerbe und Handwerke erlernen zu lassen, dehne sich auch auf ›jede Kunst und jedes wissenschaftliche und ökonomische Fach aus.‹ … Jede Innung und jeder Künstler werde angehalten, jährlich einen jüdischen Lehrling für das gewöhnliche Lehrgeld anzunehmen.«26 Das spricht Bände, sah man doch offensichtlich keine Möglichkeit, ohne obrigkeitliche Eingriffe Juden den Zugang zu bürgerlichen Berufen zu ermöglichen. Und sollte es wirklich so gewesen sein, dass man ihnen, wenn sie doch einmal in ein Handwerk hineinkamen, überhöhte Gebühren abnahm ? – in Zeiten des entwürdigenden ›Leibzolls‹ ist das jedenfalls denkbar.

Der erwähnte Humanitätsverein in Dessau hatte in kurzer Zeit eine uns hier interessierende Wandlung durchlaufen. Gegründet war er, um »unverheirateten jungen Leuten unserer Glaubensgenossen hiesigen Ortes, die ohne eigne Schuld unthätig und nahrungslos geworden, sowohl durch Geldunterstützung

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als auch durch Fürsprache, sowie Mitgliedern des Vereins, die bei einem Krankheitsfalle unvermögend sind, sich die nöthige Verpflegung aus eignen Mitteln zu verschaffen, durch herzliche Teilnahme und Unterstützung mancherlei Art zu Hülfe zu kommen.«27 Doch schon bald wurde »als einziger Zweck bestimmt, daß er diejenigen, welche, ohne eigenes Vermögen zu besitzen, ein Handwerk oder eine Kunst erlernen wollten, reichlich unterstützen solle, indem er nicht nur das Lehrgeld für sie bezahlte, sondern sie auch während ihrer Lehrzeit mit Kleidungsstücken und dergl. möglichst versorgte, sowie auch die Kosten für ihre Lossprechung bestritt.«28 Der »Humanitätsverein« hatte sich sozusagen von einem Verein der Armenfürsorge zu einem Hilfe-zur-Selbsthilfe-Verein entwickelt. Laut Horwitz meldeten sich junge Männder aus dem ganzen Dessauer Land, um Berufe wie Klempner, Sattler, Buchbinder, Tischler, Kürschner, Buchdrucker, Tapezierer oder Töpfer zu ergreifen.29

Doch immer wieder stießen Juden, wenn Sie es denn überhaupt in ein Handwerk geschafft hatten, an Grenzen. 1836 wendet sich der Klempner Carl Konrad an die Dessauer Gemeindeältesten mit der Bitte um Unterstützung seines Antrags auf »Freimeisterrecht«. Die Bedingungen dafür waren erfüllt, er besaß das »erforderliche Vermögen« und hatte »das Doppelte der gesetzmäßigen Wanderzeit« zurückgelegt. Nachdem ihn 1834 das Stadt- und Landgericht vertröstet hatte, 1835 die herzogliche Kammer das Ersuchen abgelehnt hatte, kam er nun nur durch energische Intervention der Gemeinde zu seinem Recht. Doch das so erstrebte Freimeisterrecht war eigentlich eine Regelung, die seinen Wirkungskreis erheblich einschränkte. »Der jüdische ›Freimeister‹ hatte eben grundsätzlich nicht die Rechte der Innungsmitglieder, er durfte besonders keine Gesellen und Lehrlinge halten, sondern nur solche Arbeit liefern, die er mit seinen eigenen Händen zu schaffen vermochte. Daß selbst der tüchtigste und fleißigste Handwerker dabei nur ausnahmsweise vorwärts und auf einen grünen Zweig kommen konnte, braucht nicht erst gesagt werden. Die zwangsweise in eine so aussichtslose Stellung gebannten jüdischen Handwerker Dessau’s haben es denn auch sämtlich niemals zu einer gesicherten Existenz gebracht; ihr Dasein war ein kümmerliches, sie starben als verarmte Leute.«30

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Die sukzessive Präzisierung auf die Lehrlingsunterstützung finden wir auch, in einer ganz anderen Region, in München: Der 1841 »nun seiner Haupttendenz entsprechender benannte« Unterstützungs-Verein für israelitische Ackerbau- und Handwerks-Lehrlinge in Bayern war 1826 als Wohltätigkeitsverein für Israeliten in Bayern gegründet worden. Auch hier war wichtigste Bedingung für die Unterstützung der Knaben ihre Mittellosigkeit. Waisen wurden bevorzugt, ebenso Bewerber »aus der hiesigen israelitischen Gemeinde«. Das erlernen des Berufs sollte »unter den Augen des Vorstandes« erfolgen, also in München und nächster Umgebung. 31 Die notwendige Unterstützung wurde zu Beginn der Lehrzeit festgelegt und vom Verein verwaltet. Nicht vom Lehrling verbrauchte Beträge am Ende der Lehrzeit wurden »demselben baar auf die Hand gegeben«,32 als Starthilfe sozusagen. Der Verein hoffte auf die Enstehung von Filialen in anderen Städten Bayerns, sofern dort jeweils zehn auswärtige Mitglieder zusammen kamen.

An vielen weiteren Orten entstanden solche Initiativen, neben den bisher hier genannten etwa in Hamburg, Frankfurt a. M., Dresden, Darmstadt, Fürth. 1825 gründete man in Minden den »Verein zur Beförderung von Handwerken unter den Juden«, der Knaben unterstützen wollte »mit Rath die Bemittelten, die er aufmunterte und auch gern empfahl und beaufsichtigte, mit That noch mehr die Unbemittelten, welche auf Kosten des Vereins lernten.«33 Die nötigen Mittel wurden, wie üblich, durch Mitgliedsbeiträge aufgebracht, Regierung und Oberpräsident genehmigten das Statut und schossen immerhin, was keineswegs selbstverständlich war, kleinere Summen hinzu, wie überhaupt auch »hochgestellte Christen« sich an der Subskription beteiligten. 1826/27 konnte man immerhin 36 Handwerker ausbilden. Der Mindener Verein war Vorbild für eine vergleichbare Gründung in Münster, die bald nach dem erfolgten Zusammenschluss mit den Mindenern ihre Wirksamkeit auf ganz Westfalen erstreckte, als Verein für die Provinz Westfalen zur Bildung von Elementarlehrern und zur Beförderung von Handwerken und Künsten unter den Juden. Nach Ausdehnung auch auf die Rheinprovinz wurde der Verein später als Marks-Haindorf-Stiftung bekannt.

Bei Betrachtung eines anderen Gebietes, der gesamten Posener Region, fällt die Vielzahl von jüdischen Vereinen auf, bei denen die Mitgliedschaft an ein bestimmtes Gewerbe oder einen bestimmten Beruf gebunden war, und die uns, von ihrem Namen her gesehen, manchmal als Vereine, als »Chewras«, aber auch als »Innungen« oder »Zünfte« begegnen. Insbesondere das Schneiderhandwerk betreffende Vereine

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finden wir an vielen Orten. Über die diesbezüglichen Verhältnisse in Lissa können wir bei Heppner und Herzberg nachlesen: »Die verschiedenen jüd[ischen] Handwerker bildeten in jener Zeit in L[issa] besondere Innungen, so die Glaser, Schneider, Mützenmacher, Kürschner, Goldschmiede, Posamentierer (Schmuckler), Schlosser, Gerber, Barbiere, Goldsticker. Ja, selbst die Sackträger, deren es 7 gab, bildeten eine Vereinigung.«34 Andernorts finden wir Fleischer-Chewras, und auch Musiker hatten sich zusammengetan.

Über solche Verbindungen, die zumeist schon im 18. Jahrhundert gegründet wurden, und teilweise noch bis in die 1870er und 1880er Jahre bestanden, ist wenig bekannt. Sie sind jedenfalls Indikator für die regional sehr unterschiedlichen Rahmenbedingungen jüdischer Sozialstrukturen. Es ist aber anzunehmen, dass sie aus Gründen der gegenseitigen Unterstützung ihrer Mitglieder gegründet worden waren. Zumindest bei manchen dieser Vereine auf dem Gebiet der ehemals preußischen Provinz Posen wird dieser Aspekt sichtbar. Von der jüdischen Schneiderzunft in Miloslaw heißt es, daß die Vorsteher dafür zu sorgen hatten, dass »die einwandernden Schneidergesellen aus der Kasse unterstützt werden« und »die vaterlosen Schneidersöhne bei ordentlichen Meistern das Schneiderhandwerk lernen.«35 Und auch aus dem Ort Nakel wird berichtet, dass 1835 dort in der Gemeinde »›seit undenklichen Zeiten‹ eine Schneiderzunft« bestand, die »wohltätige Zwecke verfolgte und stets 18 Mitglieder zählte.«36 In diesen Zusammenhang schließlich fügt sich, daß die wohl aus dem 18. Jahrhundert stammende Neustädter (a.W.) Schneider-Chewra ihren Namen 1825 in »Chebra Gemillus Chassodim« änderte, 1865 aber wieder die ursprüngliche Bezeichnung wählte. Diese Beispiele lassen vermuten, daß diese Vereine, vielleicht neben anderen Zwecken allgemeiner Wohlfahrt, die Funktion von Selbsthilfekassen übernahmen.

Abraham Wedell, Rabbiner der Düsseldorfer Gemeinde, gründete noch in den 1880er Jahren einen Verein zur Verbreitung der Handwerke unter den Juden, den er ganz selbstverständlich unter die wohltätigen Vereine fasste. Der Verein agierte nach nur wenigen Jahren schon deutschlandweit, hatte 1888 1.200 Mitglieder und 160 beteiligte Städte.37 Das ganze 19. Jahrhundert über blieb also der Bereich beruflicher Bildung ein soziales jüdisches Handlungsfeld. Nicht zuletzt die Frauenvereine trugen erheblich hierzu bei: oft im Größeren, mit zahlreichen Initiativen zur Ausbildung von Waisen oder jungen Frauen, aber auch im Kleinen, wie der Posener Israelitische Frauenverein, der neben anderen Bestrebungen auch zinsfreie Darlehen an bedürftige Gewerbetreibende vergab.38.

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Zwischen öffentlicher und jüdischer gemeindlicher Wohlfahrtspflege

Bernhard Breslauer stellte 1908 fest, das mag für diesen Zeitpunkt durchaus überraschen, dass noch immer die die jüdischen Gemeinden betreffenden Gesetze in den verschiedenen Teilen Deutschlands, selbst in den einzelnen Teilen Preußens, verschieden waren.39 Doch nicht nur dies erschwerte ihm die verallgemeinernde Darstellung jüdischer Wohlfahrtspflege. Auch der Zusammenhang von jüdischer öffentlicher Wohlfahrtspflege durch die Gemeinden und jüdischer privater durch Wohltätigkeitsvereine stellte sich differenziert dar: »Es gibt Gemeinden, die überhaupt eine Wohlfahrtspflege nicht üben, z. B. die württembergischen und badischen Gemeinden, und diese den Privatvereinen überlassen. Es gibt viele Gemeinden, die der Privatwohltätigkeitspflege einen Zuschuß gewähren, ohne sich um die Ausübung der Pflege zu kümmern. Es gibt Gemeinden, die einen Zuschuß gewähren und die Aufsicht über einen Teil der Wohlfahrtspflege sich vorbehalten, z. B. Frankfurt a. M., es gibt ferner Gemeinden, welche eine geordnete offizielle Wohlfahrtspflege haben, neben der gesondert die Privat-Wohlfahrtspflege besteht, und endlich Gemeinden, die neben ihrer offiziellen Wohlfahrtspflege den Privatwohltätigkeitsvereinen Beihilfen gewähren und mit ihnen gemeinsam die Wohlfahrtspflege ausüben.« Bei allen Unterschieden war in der Mehrzahl der Fälle zu beoachten, dass neben einer offiziellen Wohlfahrtspflege seitens der Gemeinde wohltätige Privatvereine agierten.40

Die Strukturen, die diesem differenzierten Bild zugrunde lagen, hatten sich im Verlauf des 19. Jahrhunderts herausgearbeitet. Zahlreiche Satzungen definierten das Verhältnis von Gemeinde- und Vereinswohltätigkeit. Das Statut der Posener Gemeinde von 1872 enthielt sich noch annähernd jeder solchen Regelung, überhaupt Regelungen zur Wohlfahrt, bis auf die an prominenter Stelle eingegangene Verpflichtung »der alljährlichen Unterstützung der jüdischen Ortsarmen mit Osterkuchen (Mazos).«41 Im oberschlesischen Kattowitz regelte dagegen die Satzung in einem eigen Abschnitt das »Verhältnis der Synagogengemeinde zu den jüdischen Vereinen«, und stellte fest: »Der Gemeindevorstand hat von Amtswegen die Aufsicht über die in der Gemeinde bestehenden Wohltätigkeitsvereine und auf Antrag auch über die anderen Vereine.«42

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In Hamburg legte man großen Wert auf die Kooperation der verschiedenen Akteure: »Der Gemeinde obliegt die Wahrnehmung von Wohlfahrtsinteressen und … die Fürsorge dafür, daß durch das Zusammenwirken aller jüdischen Stiftungen und Vereine unter sich und mit der Armenkommission der Gemeinde eine nach richtigen Grundsätzen geleitete und möglichst erfolgreiche Wohltätigkeit als der gemeinsame Endzweck gefördert werde.«43

Sowohl die Hamburger als auch die Kattowitzer Statuten nahmen jedoch auch Bezug auf die öffentliche Fürsorge seitens der politischen Gemeinde: »Die Synagogen-Gemeinde leistet armen und kranken Glaubensgenossen freiwillige Hilfe, soweit die allgemeine Fürsorge der politischen Gemeinde oder anderer zur Unterstützung verpflichteter Verbände nicht hinreicht.«44 Noch deutlicher wurde die Hamburger Satzung: »In Hinsicht der Armen- und Krankenpflege haben die israelitischen Staatsangehörigen die etwa notwendig werdende Unterstützung in gleicher Weise wie alle übrigen Staatsangehörigen von den staatlichen Anstalten zu beanspruchen. Die Gemeinde wird jedoch auch ferner wie bisher nach Maßgabe ihrer Mittel für eine geordnete Armen- und Krankenpflege in ihrer Mitte sorgen.«45. Vergleichbare Passagen finden wir etwa in den Satzungen der Gemeinden Danzig, Elbing Königsberg oder Frankfurt/M.46

Selbstverständlich war das lange Zeit ganz und gar nicht. Denn Juden waren von der öffentlichen Wohlfahrt des 19. Jahrhunderts vorerst weitgehend ausgeschlossen oder zumindest benachteiligt – zum Teil anfangs auch formal, nachher jedenfalls faktisch. Dass das auch noch Mitte des 19. Jahrhunderts galt, stand für Benjamin Willstätter mit seinem Plädoyer für »fromme Stiftungen« außer Frage: »Da fast in ganz Deutschland die Unterstützung armer Israeliten den israelitischen Gemeinden als solchen zur Last fällt, indem dieselben in der Regel von dem Genusse der Armen-Unterstützungen aus den allgemeinen Armen-Cassen ausgeschlossen bleiben, so dürfte auch hier, da die einzelnen Gemeinden als solche zur Erhaltung ihrer Armen oft keine Mittel besitzen, durch milde Stiftungen nachgeholfen werden.«47

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Eigentlich war der Fall längst klar: »Die Juden sind in Betreff der Armenpflege lediglich als Mitglieder der allgemeinen politischen Gemeinde zu betrachten, ihre Armen mithin gleichfalls von letzterer zu verpflegen.«48 Das galt nach dem Allgemeinen Landrecht, nach dem französischen Recht und auch nach dem Emanzipationsedikt von 1812. Doch in der Praxis waren die Verhältnisse weit unübersichtlicher. In der Stadt Posen kam es in den 1830er Jahren zum Konflikt über die Versorgung der jüdischen Armen, die bis dahin der jüdischen Gemeinde überlassen war. Nach einem sich Jahre hinziehenden Rechtsstreit wurde schließlich »das Recht der Juden, ihre besondere Armenverpflegung aufzugeben und ihre Armen der Kommune zur Unterstützung zu überweisen«‚ anerkannt. Das war die Basis für eine Vereinbarung, nach der die Kommune nun der jüdischen Gemeinde einen Zuschuss zu ihren Fürsorgelasten zahlte sowie eine, vergleichsweise geringfügige, Entschädigung für die Vergangenheit. 1848 schließlich erstritt die Gemeinde die »Eingliederung der Juden in das städtische Armenwesen«.49

Während in Posen also noch in den 1840er Jahren mit der weiteren bürgerlichen Gleichberechtigung die jüdischen Armen zu städtischen Armen wurden, blieb das besondere Verhältnis von kommunaler und jüdischer Armenfürsorge in Thorn wesentlich länger bestehen. Dort lag das Armenwesen für die jüdischen Einwohner bis zum Jahr 1892 in der Zuständigkeit der jüdischen Gemeinde. Grundlage für diese Regelung war eine Vereinbarung zwischen der Synagogengemeinde und dem Magistrat, daß zehn Prozent der von den jüdischen Bürgern jährlich gezahlten Kommunalsteuern von der Kämmereikasse zugunsten des jüdischen Armenwesens zurückerstattet wurden. Dieses Verfahren war bis in die 1880er Jahre in Thorn unstrittig.50 Für die Stadt Bromberg schließlich ist belegt, daß »im Jahre 1829 die jüd. Gemeinde mit dem Magistrat überein[kam], daß dieser alljährlich 40 Taler für die Armen beitrage«.51 In allen drei Städten jedenfalls mußten die Magistrate um 1830 eine Fürsorgepflicht auch gegenüber unterstützungsbedürftigen jüdischen Einwohnern grundsätzlich als gegeben ansehen.

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Dieses Feld ist wohl bisher kaum erforscht, doch es gibt eben diese Hinweise auf Auseinandersetzungen und Vereinbarungen zwischen jüdischen Gemeinden und der öffentlichen Verwaltung. Soweit Juden mit ihren Steuern und Abgaben zur allgemeinen Armenverwaltung beitrugen, spätestens nachdem sie kommunale Bürgerrechte erlangt hatten, war ihr Ausschluss von der öffentlichen Fürsorge ungerecht und führte, funktional betrachtet, letztendlich zu einer materiellen und organisatorischen Doppelbelastung. Für Rabbiner Willstätter jedenfalls füllten die Vereine eine Lücke, die die öffentliche Wohlfahrtspflege hinterließ, und die die jüdischen Gemeinden alleine nicht schließen konnten.

Binnenwirkung

Nicht wenige der jüdischen Wohlfahrtsvereine waren klein, hatten wenige Mitglieder, waren ad-hoc entstanden – von vielen wird man heute kaum noch etwas wissen. Vereine waren meist lokal organisiert und auf jüdische Klienten vor Ort bezogen. Dauerhafter wirkende Vereine schafften Öffentlichkeit über soziale Problemlagen, mit ihren gedruckten Statuten, Jahresberichten und Jubiläumsschriften. Und sie spornten die Hilfsbereitschaft an: die mit ordentlichen und außerordentlichen Zuwendungen beitragenden Mitglieder fanden sich namentlich genannt in den Drucksachen, unterschiedslos, von der größten Stiftung bis zur kleinsten Summe. Dem hohen Ansehen anonymer Hilfe widersprach das keineswegs, denn die Mittel flossen allgemein in die Vereinszwecke, nicht an einen bestimmten Hilfsbedürftigen, den es nicht zu beschämen galt. Das Engagement der Mitglieder trug nicht zuletzt zu deren sozialen Ansehen bei.

Die Vereine hatten wohl auch einen sozialstabilisierenden Einfluss, wirkten auf die Festigung der Tradition und der sozialen Kontrolle. Strenges Augenmerk legte der Berliner Brüderverein auf die Einhaltung der Sitten und aud das allgemeine Wohlverhalten seiner Mitglieder: »Ein Mitglied, das nach einem öffentlichen Erkenntnisse menschliche und bürgerliche Pflichten verletzt hat, verwirkt dadurch sein Recht bei dem Verein, und muß sofort ausgestoßen werden.«52 Andere Satzungen verlangten von ihren Mitgliedern einen »unbescholtenen Ruf«,53 die Danziger Krankenkasse einen »sittlichen« und »achtbaren Lebenswandel«: »siphilitische Krankheit oder delirium tremens« führten zum Verlust jeder Unterstützung.54 In Frankfurt wurde ein »Brautlegat an ein braves

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israelitisches Mädchen ehrbarer Eltern« ausgelobt, und der dortige Wöchnerinnen-Verein kümmerte sich um eheliche Klientinnen.55

Das Verhältnis von jüdischer privater und gemeindlicher sowie öffentlicher Wohlfahrtspflege war nicht selten von Ort zu Ort unterschiedlich und beeinflusst von regional differenten administrativen Strukturen. Juden organisierten in hohem Maße die Fürsorge aus innerjüdischen Mitteln, gab es doch politische und gesellschaftliche Hemmnisse, die allgemeine öffentliche Wohlfahrt in Anspruch zu nehmen. Wo die jüdische Gemeinde selbst kein ausgebautes Fürsorgenetz unterhalten konnte, baute sie um so fester auf die private Wohltätigkeit der jüdischen Vereine. Neben Formen der Mildtätigkeit finden wir in den Vereinen eine Vielzahl von solidarischen Organisationsformen.

Redaktionshinweis

Der vorstehende Text ist eine Online-Veröffentlichung des gedruckt erschienen Buchbeitrags: Harald Lordick: Mildtätigkeit, Solidarität und Selbsthilfe – Jüdische Wohlfahrtsvereine im 19. Jahrhundert, in: Ulrich Stascheit / Gerd Stecklina (Hg.): Jüdische Wohltätigkeits- und Bildungsvereine (= Geschichte der jüdischen Wohlfahrt; 5), Frankfurt a.M.: Fachhochschulverlag 2013, S. 8–25.

Lizenz der Online-Veröffentlichung: CC BY-SA 4.0 https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

  1. Ludwig Philippson: Der Rat des Heils. Eine Mitgabe für das ganze Leben an den israelitischen Konfirmanden (Bar Mizwah) und die israelitische Konfirmandin oder beim Austritt aus der Schule. Leipzig: Engel [ca. 1870]. []
  2. Phöbus Philippson: Biographische Skizzen. Leipzig 1864, S. 55–56. []
  3. Sulamith, eine Zeitschrift zur Beförderung der Kultur und Humanität unter der jüdischen Nation, 1806, S. 91. Sulamith zitierte hier Josef Karl Scheppler: Ueber die Aufhebung des Judenleibzolls: nebst einer skizzirten Geschichte der Juden. ihrer Schicksale und staatsrechtlichen Verhältnisse, besonders in Teutschland, und einer moralischen, rechtlichen und politischen Beurtheilung der Abgabe des Leibzolls insbesondere, mit Urkunden. Hanau und Leipzig 1805. []
  4. Jakob Thon: Die jüdischen Gemeinden und Vereine in Deutschland. Gedruckt mit Unterstützung der Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaft des Judentums (= Veröffentlichungen des Bureaus für Statistik der Juden, Heft 3), Berlin-Halensee 1906. []
  5. Bernhard Breslauer: Die jüdische Wohltätigkeit und Wohlfahrtspflege in Deutschland, in: Archiv für Volkswohlfahrt 1908, S. 100–111, hier S. 102. []
  6. Philippson: Der Rat des Heils, S. 233. []
  7. Ludwig Philippson: Staat und Religion, die religiöse Gesellschaft, in ders.: Weltbewegende Fragen in Politik und Religion. Aus den letzten dreißig Jahren. Erster Theil: Politik. Leipzig: Baumgärtners Buchhandlung 1868, S. 84–112, hier S. 110. []
  8. Vgl. Joreh Deah, Hilch. Zedakah. Abschn. 247–259 (Armenversorgung), hier nach Philippson, Staat und Religion, S. 111–112. []
  9. Ebd. []
  10. Statuten der …, Kranken-Verpflegungs- und Beerdigungsverein zu Thorn, gestiftet im August 1855 …, Berlin o.J. []
  11. Lina Morgenstern: Frauenarbeit in Deutschland. II. Teil. Adreßbuch und Statistik der Frauenvereine in Deutschland. Berlin: Verlag der »Dt. Hausfrauen-Zeitung« 1893, S. 140 []
  12. Statuten des mit Genehmigung eines Königl. hohen Ministerii des Innern unterm 1sten Januar 1815 errichteten Brüder-Vereins zu Berlin. Berlin: Dieterici 1815, S. IV. []
  13. Ebd., S. 2. []
  14. Ebd. []
  15. Ebd., S. 10. []
  16. Vgl. Harald Lordick: Entwicklungen und Strukturen. Jüdische Wohlfahrtspflege in Ost- und Westpreußen im 19. Jahrhundert, in: Zur Geschichte und Kultur der Juden in Ost- und Westpreußen, hg. von Michael Brocke, Margret Heitmann u. Harald Lordick (= Netiva, Bd. 2), Hildesheim 1999, S. 281–303, hier S. 289. []
  17. Statuten des Unterstützungs-Vereins für israelitische Ackerbau- und Handwerks-Lehrlinge in Bayern. München: Wolf 1841, S. 8. []
  18. Aaron Heppner und Isaak Herzberg: Aus Vergangenheit und Gegenwart der Juden und der jüdischen Gemeinden in den Posener Landen; nach gedruckten und ungedruckten Quellen. Koschmin/Bromberg 1904, S. 646. []
  19. Vgl. Lordick, Entwicklungen und Strukturen, S. 290. []
  20. Philippson, Rat des Heils, S. 231. []
  21. Benjamin Willstätter: Worte der Ermunterung zur Errichtung frommer Stiftungen (= Schriften des Instituts zur Förderung der Israelitischen Literatur), Leipzig: Leiner 1855, S. 24. []
  22. Adolf Kurrein: Die sociale Frage im Judenthume. Mühlheim am Rhein 1890, S. 46f. []
  23. Statuten des Israelitischen Professionisten-Vereins in Mainz. Mainz: Kupferberg 1837, S. 5–6. []
  24. Vgl. ebd., S. 7. []
  25. Ludwig Horwitz: Die Emanzipation der Juden in Anhalt-Dessau. Aktenmäßige Darstellung. Dessau: Art’l [ca. 1895], S. 18. []
  26. Ebd., S. 13 []
  27. Statut, zit. nach Horwitz, Emanzipation, S. 18. []
  28. Ebd. []
  29. Ebd. []
  30. Ebd., S. 19. []
  31. Unterstützungs-Verein Bayern, S. 4. []
  32. Ebd., S. 7. []
  33. Salomon Friedlaender: Der Verein für Westfalen und Rheinprovinz zur Bildung von Elementarlehrern und Beförderung von Handwerken und Künsten unter den Juden zu Münster. Brilon: Friedlaender 1850, S. 8. []
  34. Heppner/Herzberg, Aus Vergangenheit und Gegenwart, S. 597. []
  35. Ebd., S. 631. []
  36. Ebd., S. 644. []
  37. Wedell, Abraham: Geschichte der jüdischen Gemeinde Düsseldorfs. Düsseldorf: Kraus 1888, S. 76ff. []
  38. Heppner/Herzberg, Aus Vergangenheit und Gegenwart, S. 558. []
  39. Breslauer, Die jüdische Wohltätigkeit, S. 101. []
  40. Ebd. []
  41. Statut der Synagogen-Gemeinde zu Posen, Posen: Schott 1872. []
  42. Satzungen der Synagogen-Gemeinde Kattowitz O.-S., Kattowitz: Neumann 1913, § 104. []
  43. Verfassung der Hamburger Deutsch-Israelitischen Gemeinde, Hamburg 1908, §22. []
  44. Satzungen der Synagogen-Gemeinde Kattowitz. []
  45. Verfassung der Hamburger Deutsch-Israelitischen Gemeinde, § 16. []
  46. Vgl. Lordick, Entwicklungen und Strukturen, S. 295, Fn. 50. []
  47. Willstätter, Worte der Ermunterung, S. 19. []
  48. Rönne / Simon, S. 192. []
  49. Vgl. Jaffe, Moritz: Die Stadt Posen unter preußischer Herrschaft. Ein Beitrag zur Geschichte des deutschen Ostens (= Schriften des Vereins für Socialpolitik; 119/2), Leipzig 1909, S. 249–251. []
  50. Lordick, Entwicklungen und Strukturen, S. 298. []
  51. Heppner/Herzberg, Aus Vergangenheit und Gegenwart, S. 331. []
  52. Statuten des Brüder-Vereins zu Berlin, S. 14. []
  53. Unterstützungs-Verein Bayern, S. 8. []
  54. Vgl. Lordick, Entwicklungen und Strukturen, S. 290. []
  55. Morgenstern, Frauenarbeit in Deutschland. []

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Harald Lordick (25. Mai 2024). Solidarität und Selbsthilfe – Jüdische Wohltätigkeits- und Bildungsvereine im 19. Jahrhundert. Deutsch-jüdische Geschichte digital. Abgerufen am 27. März 2025 von https://doi.org/10.58079/11py9


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